Hinweise zur Batterieentsorgung
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder Akkus, oder Geräten, die mit Batterien oder Akkus betrieben werden, sind wir als Händler gemäß des Batteriegesetzes (BattG) verpflichtet, über diesbezügliche Regelungen und Pflichten zu informieren:
Achten Sie darauf, dass Sie Ihre alten Batterien/Akkus, so wie es der Gesetzgeber vorschreibt, an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Batterien und Akkus dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden, sondern Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien und Akkus gesetzlich verpflichtet. Altbatterien können Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgemäßer Lagerung oder Entsorgung die Umwelt oder Ihre Gesundheit schädigen können. Batterien enthalten aber auch wichtige Rohstoffe wie z.B. Eisen, Zink, Mangan oder Nickel und werden wieder verwertet. Die Abgabe ist für Sie kostenlos.
Gerne können Sie auch, die bei uns erworbenen Batterien nach dem Gebrauch in unserem Geschäft in 38678 Clausthal-Zellerfeld, Teichstr. 14-16 abgeben.
Kosten für die Über-/Rücksendung von Altbatterien übernehmen wir nicht.
Die Rücknahmeverpflichtung beschränkt sich gemäß § 9 Abs. 1 S. 2 BattG ausschließlich auf Altbatterien der Art, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben, sowie auf die Menge, derer sich Endnutzer üblicherweise entledigen.
Batterien und Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne deutlich erkennbar gekennzeichnet. Des Weiteren befindet sich unter dem Symbol der durchgekreuzten Mülltonne, die chemische Bezeichnung der entsprechenden Schadstoffe. Beispiele hierfür sind: (Pb) Blei, (Cd) Cadmium, (Hg) Quecksilber.